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Wie viel geben Sie für eine Fotovoltaikanlage aus?

Photovoltaikanlagen für Privathaushalte sind etwas teurer, insbesondere solche mit geringer kWp-Leistung. Dies hängt damit zusammen, dass die Kosten für die Installation einschließlich der Sicherheitssysteme und der Prüfung höher sind als bei einem großen System.

Die Tendenz, mehr Fotovoltaikmodule zu installieren, um mehr Anreize zu erhalten, ist daher geblieben. Bern hat kürzlich das Antragsverfahren vereinfacht und hinzugefügt, dass so viele Fotovoltaikmodule wie möglich auf einem Dach installiert werden können, ohne dass sie von oben gesehen aus dem Dach herausragen.

Jetzt, wo die Preise für Photovoltaikmodule drastisch gesunken sind und 2021 durch die Abschaffung der Einfuhrzölle auf chinesische Module weiter sinken könnten, wird die Investition attraktiv.

Fotovoltaik-Preise

Die Preise für eine Installation sind, wie bereits erwähnt, drastisch gesunken. Im Jahr 2016 war ein Abwärtstrend zu beobachten , der sich in den Jahren 2017, 2018, 2019, 2020 und 2021 fortsetzte und im Jahr 2022 voraussichtlich weiter zurückgehen wird, wie die Prognose des jüngsten Berichts des US-Energieministeriums unterstreicht.

Kosten für Photovoltaik-Module 2022

Aufgrund der Situation in der Ukraine und der hohen Nachfrage sind Photovoltaikmodule derzeit auf dem Markt schwer zu finden. Für die kommenden Monate wird in der Schweiz mit einer Verbesserung des Angebots im Einzelhandel gerechnet. (Juli August 2022)

Die Kosten für die Module sind aufgrund der hohen Nachfrage leicht gestiegen.

Vergütung pro erzeugte KWh

Strom aus erneuerbaren Energien muss mindestens zu dem Preis vergütet werden, den der Netzbetreiber für die sonstige Stromversorgung zahlt, sofern die Leistung der Anlage 3 MW nicht übersteigt oder nicht mehr als 5000 MWh/Jahr (oder beides) ins Netz eingespeist werden. Diese Beschaffung umfasst die Einkaufskosten bei einem Vorlieferanten und die Produktionskosten der eigenen Kraftwerke.
Als Referenz können die Energietarife der Grundversorgung herangezogen werden, die auf denselben Lieferverträgen und Produktionskosten basieren müssen (Art. 4 Abs. 1 StromVV). Der Grundversorgungstarif und der Mindesttarif müssen jedoch nicht unbedingt übereinstimmen, da die Grundversorgung auch die Vermarktungskosten und gegebenenfalls den ökologischen Mehrwert umfasst. Entscheidend für den Vergleich ist der Energietarif für die Kundengruppe, deren Verbrauchsprofil in etwa mit dem Einspeiseprofil des erneuerbaren Stroms vergleichbar ist. Gibt es keine solche Kundengruppe, sind die tatsächlichen oder hypothetischen Kosten für die Versorgung mit gleichwertigem Strom zugrunde zu legen. „Äquivalent“ bezieht sich auf die Energiemenge und das Leistungsprofil sowie auf die Kontrollierbarkeit und Vorhersagbarkeit des eingekauften oder eingespeisten Stroms. Die Ausgleichsverpflichtung umfasst nicht den ökologischen Mehrwert von Strom. Dies sollte nur vergütet werden, wenn auch der Herkunftsnachweis akzeptiert wird. Es besteht jedoch keine Verpflichtung dazu. ….

Im total revidierten Energiegesetz, gültig ab 1.1.2018:
EnG Art. 15 Bezugspflicht und Vergütung:
…….
Können sich der Netzbetreiber und der Erzeuger nicht über die Vergütung einigen, gilt Folgendes
gilt das Folgende:
a. Im Falle von Strom aus erneuerbaren Energiequellen wird die Vergütung auf der Grundlage der Kosten berechnet, die der Netzbetreiber bei der Beschaffung von gleichwertigem Strom vermeiden kann.
Ausserdem soll der Bundesrat in der neuen Energieverordnung (EnV) Folgendes festlegen:
Art. 12 Vergütung: 1 Können sich der Produzent und der Netzbetreiber nicht einigen, so richtet sich die Vergütung nach den Kosten, die dem Netzbetreiber für die Beschaffung gleichwertiger Elektrizität von Dritten entstehen, sowie nach den Gestehungskosten der eigenen Produktionsanlagen; die Kosten für allfällige Herkunftsnachweise werden nicht berücksichtigt. Die Gleichwertigkeit bezieht sich auf die technischen Merkmale der Elektrizität, insbesondere auf die Energiemenge und das Leistungsprofil sowie auf die Steuerbarkeit und Vorhersagbarkeit.

Siehe Website: www.vese.ch. Jede Region in der Schweiz hat ihren eigenen Energieversorger.

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