Nach dem neuen Energiegesetz besteht seit Anfang 2018 die Möglichkeit, eine sogenannte Eigenverbrauchsgemeinschaft, abgekürzt CPR, zu bilden. Solche Gruppierungen machen Mehrfamilienhäuser, die mit Photovoltaikanlagen ausgestattet sind, sowohl für Eigentümer als auch für Mieter attraktiver.
Das bedeutet, dass die Mieter die Solarenergie ihres Hauses so lange nutzen können, bis sie erschöpft ist. Wenn die Photovoltaikanlage mehr Energie produziert, kann der Überschuss ins Netz eingespeist werden. Wenn die Mieter jedoch mehr Energie benötigen, als die Photovoltaikanlage erzeugt, können sie die Energie wie gewohnt aus dem Netz beziehen.
Vorteile für Mieter
- – Erneuerbare Energie, die durch eine eigene Aufdachanlage erzeugt wird
- – Niedrigere oder höchstens gleichbleibende Energiekosten
Vorteile für Vermieter
- – Erhöhung des Immobilienwerts
- – Der Eigenverbrauch erhöht den Ertrag und senkt die Abschreibungsjahre für die Anlage
VORAUSSETZUNGEN FÜR RCP
– Von den Mietern unterzeichnete Zustimmung und Vertrag
– Die Solarleistung der Photovoltaikanlage muss mindestens 10 Prozent der maximalen Netzanschlussleistung betragen.
– Solarenergie muss vor Ort verbraucht werden
– Der Stromerzeuger und der Endverbraucher haben eine gemeinsame Verbindung