Diese Anlagen haben eine Spitzenleistung von max. 600 Watt, können aber einen guten Teil des täglichen Verbrauchs (Wetter und optimaler Standort) einer vierköpfigen Familie decken. Es gibt keine Anreize, da die Mindestschwelle bei 2 KW liegt, während diese Anlagen 600 Watt nicht überschreiten dürfen.
Auf Antrag beim Netzbetreiber kann überschüssiger Strom auch ins Netz eingespeist werden, allerdings muss ein Zähler installiert werden, um vom Verkauf zu profitieren. Bei kleinen Anlagen ist es nicht sinnvoll, den Strom zu verkaufen, sondern einen optimierten Eigenverbrauch in den Schwachlastzeiten zu haben.
Dies ist zu beachten:
- Wie bereits erwähnt, darf die Anlage eine Leistung von 600 Watt nicht überschreiten.
- Das gesamte Material muss mit einer Konformitätserklärung versehen sein (beim Verkäufer zu beantragen).
- Der Stromnetzbetreiber muss vor der Inbetriebnahme schriftlich informiert werden. Es ist ratsam, ihn vor dem Kauf zu kontaktieren.
- Erkundigen Sie sich beim Eigentümer des Gebäudes oder Wohnblocks nach den diesbezüglichen Bestimmungen.